Glossar |
| Komplement |
Der Komplementär ist der voll haftende Gesellschafter einer
Kommanditgesellschaft. Seine Haftung umfasst sein gesamtes Vermögen.
Übernimmt eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) die
Stellung eines Komplementärs, ist das Haftungsrisiko auf das
Gesellschaftsvermögen begrenzt.
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