Glossar |
| Handelsregister |
In Deutschland werden Unternehmen ins
Handelsregister eingetragen. Es erfolgt eine Unterscheidung in das
Handelsregister A und B. In das Register A werden alle
Personenhandelsgesellschaften (z.B. Kommanditgesellschaft), in das
Register B alle Kapitalgesellschaften (z.B. Aktiengesellschaft)
eingetragen. Jeder kann bei berechtigtem Interesse die
Handelsregisterauszüge einer Gesellschaft, in dem gewisse handels- und
gesellschaftsrechtliche Angaben enthalten sind, die für den
kaufmännischen und geschäftlichen Rechtsverkehr bedeutsam sind,
einsehen.
| |
| Glossary V2.0 | ||