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| Effektivzins |
Nach der Preisangabenverordnung (PAngV) muss bei Krediten als Preis die
Gesamtbelastung pro Jahr in Prozent angegeben werden. Mit Hilfe des
Effektivzinses können Darlehensangebote mit gleicher Zinsfestschreibung
verglichen werden. In der Effektivzinsermittlung werden neben dem
Nominalzinssatz weitere Faktoren wie Zinsvorauszahlung,
Tilgungsfreijahre, Tilgungssatz, Art der Tilgungsverrechnung etc.
berücksichtigt.
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