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| Deckungskapital |
In der Lebensversicherung werden während der gesamten
Versicherungsdauer gleich bleibende Beiträge erhoben und nicht dem
Risiko entsprechend von Jahr zu Jahr angepasst. Damit der
Versicherungsanspruch erfüllt werden kann, müssen die anfänglich zuviel
erhobenen, für die Deckung der Sterbefall-Leistungen nicht benötigten
Beitragsanteile (= Sparbeiträge) zurückgestellt werden. Diese mit der
Garantieverzinsung angelegten Sparbeiträge bilden das Deckungskapital.
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