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| Begriff | Definition | |
| Garantieverzinsung |
Die Garantieverzinsung ist eine für alle Lebensversicherungsunternehmen
in Deutschland verbindliche Mindestverzinsung. Um die dauernde
Erfüllbarkeit der Verträge sicherzustellen, muss der Rechnungszins so
festgesetzt werden, dass er auch in Zeiten niedriger Kapitalmarktzinsen
erwirtschaftet werden kann. Seit dem 1. Januar 2004 beträgt die
Garantieverzinsung 2,75 % p. a. Verträge die vor dem 1. Juli 2000
abgeschlossen wurden, haben noch eine Garantieverzinsung in Höhe von
4 %. Dann senkte das Bundesfinanzministerium den Mindestzins für
Neuverträge auf 3,25 %.
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| Germanischer Lloyd |
International renommierte Klassifikationsgesellschaft - "TÜV" für
Schiffssicherheit, -konstruktion, -technik und Meerestechnik.
Zertifizierung nach international standardisierten Management- und
Qualitätssystemen.
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