Zur Navigation  Zum Inhalt
arrow Home arrow Glossar
Finanz- u. Vermögensberatung, Family Office | Friday, 30. July 2010

Glossar

beginnt mit beinhaltet genau gleich

Alle | A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | P | R | S | T | U | V | W | Z


D
Seiten: 1
Begriff Definition
Dachfonds
Investmentfonds, der das Fondsvermögen wiederum in anderen Fonds anlegt. Auf diese Weise kann eine besonders breite Risikostreuung erzielt werden.
 
Dachhedgefonds
Dachhedgefonds investieren in ein bereits diversifiziertes Portfolio aus Hedgefonds. Der wesentliche Vorteil liegt in der Vielfalt, da sich ein Dachhedgefonds einer Reihe unterschiedlicher Investitionsstrategien bedient. Siehe auch Diversifikation.
 
Deckungskapital
In der Lebensversicherung werden während der gesamten Versicherungsdauer gleich bleibende Beiträge erhoben und nicht dem Risiko entsprechend von Jahr zu Jahr angepasst. Damit der Versicherungsanspruch erfüllt werden kann, müssen die anfänglich zuviel erhobenen, für die Deckung der Sterbefall-Leistungen nicht benötigten Beitragsanteile (= Sparbeiträge) zurückgestellt werden. Diese mit der Garantieverzinsung angelegten Sparbeiträge bilden das Deckungskapital.
 
Disagio
Die Differenz zwischen Darlehensnennbetrag und dem ausgezahlten Betrag. Wichtig bei der Berechnung des Effektivzinssatzes.
 
Diversifikation
Die Streuung des Vermögens über verschiedene Investitionsobjekte zur Senkung des Risikos und zur nachhaltigen Erzielung einer hohen Rendite. Im Gegensatz zum Investitionsrisiko, das mit einem einzelnen Investitionsobjekt verbunden ist, kann man mit einer Streuung in verschiedene Investitionsobjekte bestehende Risiken deutlich minimieren. Wenn sich unter mehreren Investitionen eine unterdurchschnittlich entwickelt, beeinflusst diese die Performance des gesamten Vermögens entsprechend weniger.
 
Divestment
Verkauf von Unternehmensanteilen ("Exit").
 
Dividende
Der je Aktie anteilig ausgeschüttete Gewinn. Die Höhe der Dividende wird durch den Aufsichtsrat beschlossen. Ein genereller Anspruch auf Ausschüttung besteht nicht.
 
Doppelbesteuerungkommen
Abkommen zwischen zwei Staaten zur Vermeidung der Doppelbesteuerung. Im DBA wird das Besteuerungsrecht für bestimmte Einkunftsarten zwischen den Staaten geregelt. Das Besteuerungsrecht wird für eine bestimmte Einkunftsart grundsätzlich entweder dem Wohnsitzstaat des Steuerpflichtigen oder dem Quellenstaat der Einkünfte zuerkannt.
 
Due DiligenceDetaillierte Untersuchung, Prüfung und Bewertung eines potenziellen Beteiligungsunternehmens als Grundlage für die Investitionsentscheidung.

 


Alle | A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | P | R | S | T | U | V | W | Z


Glossary V2.0

nach oben springen

Impressum

Kontakt

Die Anlageberatung, die Anlagevermittlung und die Abschlussvermittlung (§ 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1, 1a und 2 KWG) von Investmentfonds, Zertifikaten, Anleihen, Aktien, Optionsscheinen, ETFs, Genussscheinen, Optionen, Inhaber- und Orderschuldverschreibungen sowie ETCs bieten wir Ihnen als vertraglich gebundener Vermittler gemäß § 2 Abs. 10 KWG im Auftrag, im Namen und für Rechnung der NFS Netfonds Financial Service GmbH, Süderstr.30, 20097 Hamburg, (NFS) an. Die NFS ist ein freies und unabhängiges Finanzdienstleistungsinstitut und verfügt über die erforderlichen Erlaubnisse der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).