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Finanz- u. Vermögensberatung, Family Office | Friday, 30. July 2010

Glossar

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A
Seiten: 1
Begriff Definition
Abschreibung / AfA
Die AfA (Absetzung für Abnutzung) soll den Wertverlust für die allgemein verwendbaren Anlagegüter widerspiegeln. Die Berechnung erfolgt nach gesetzlichen Vorschriften. Dieser Wertverlust wird als Aufwand in der jährlichen Gewinn- und Verlustrechnung über die Abschreibung berücksichtigt. In der AfA-Tabelle werden die gewöhnlichen Nutzungsdauern der gebräuchlichsten Anlagegüter dargestellt.
 
Agio
Aufgeld, das beim Kauf von Fondsanteilen erhoben wird. Das Agio - üblicherweise in Höhe von 5 % - ist auf die jeweilige Zeichnungssumme zu zahlen.
 
Anteilsklasse
Ein Investmentteilfonds kann mehrere Anteilsklassen (z. B. A, B) haben. Diese können sich z. B. in der Ertragsverwendung (thesaurierend oder ausschüttend) unterscheiden.
 
Ausflaggung
Eine Reederei lässt ein Schiff in das Schiffsregister eines anderen Staates eintragen, um Schiffsbetriebskosten wie Personalkosten, Sozialbeiträge und Lohnsteuern zu reduzieren und nicht den deutschen Bemannungsvorschriften unterworfen zu sein.
 
Ausgabepreis
Im Bereich der Investmentfonds setzt sich der Ausgabepreis eines Fonds zusammen aus dem Anteilswert zuzüglich des Ausgabeaufschlags.
 


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Die Anlageberatung, die Anlagevermittlung und die Abschlussvermittlung (§ 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1, 1a und 2 KWG) von Investmentfonds, Zertifikaten, Anleihen, Aktien, Optionsscheinen, ETFs, Genussscheinen, Optionen, Inhaber- und Orderschuldverschreibungen sowie ETCs bieten wir Ihnen als vertraglich gebundener Vermittler gemäß § 2 Abs. 10 KWG im Auftrag, im Namen und für Rechnung der NFS Netfonds Financial Service GmbH, Süderstr.30, 20097 Hamburg, (NFS) an. Die NFS ist ein freies und unabhängiges Finanzdienstleistungsinstitut und verfügt über die erforderlichen Erlaubnisse der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).