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| Begriff | Definition | |
| Abschreibung / AfA |
Die AfA (Absetzung für Abnutzung) soll den Wertverlust für die
allgemein verwendbaren Anlagegüter widerspiegeln. Die Berechnung
erfolgt nach gesetzlichen Vorschriften. Dieser Wertverlust wird als
Aufwand in der jährlichen Gewinn- und Verlustrechnung über die
Abschreibung berücksichtigt. In der AfA-Tabelle werden die gewöhnlichen
Nutzungsdauern der gebräuchlichsten Anlagegüter dargestellt.
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| Agio |
Aufgeld, das beim Kauf von Fondsanteilen erhoben wird. Das Agio -
üblicherweise in Höhe von 5 % - ist auf die jeweilige Zeichnungssumme
zu zahlen.
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| Anteilsklasse |
Ein
Investmentteilfonds kann mehrere Anteilsklassen (z. B. A, B) haben.
Diese können sich z. B. in der Ertragsverwendung (thesaurierend oder
ausschüttend) unterscheiden.
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| Ausflaggung |
Eine Reederei lässt ein Schiff in das Schiffsregister eines anderen Staates eintragen, um Schiffsbetriebskosten wie Personalkosten, Sozialbeiträge und Lohnsteuern zu reduzieren und nicht den deutschen Bemannungsvorschriften unterworfen zu sein.
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| Ausgabepreis |
Im
Bereich der Investmentfonds setzt sich der Ausgabepreis eines Fonds
zusammen aus dem Anteilswert zuzüglich des Ausgabeaufschlags.
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